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Grundstücks-Vorkaufsrecht

Bewährtes Instrument gegen Wohnungsnot

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 18. Mai 2017, die Wiedereinführung des kommunalen Vorkaufsrechts für Grundstücke beschlossen. Durch die Wiederaufnahme des Verfahrens wird in Köln ein früher existierendes Handlungselement wieder eingeführt. Das kommunale Vorkaufsrecht gibt der Stadt Köln die Möglichkeit Grundstücke, die dringend für stadtentwicklungspolitische Vorhaben gebraucht werden, einfacher zu erwerben. Immer wenn Grundstücke oder Immobilien verkauft werden, kann die Stadt ihr Vorkaufsrecht gelten machen. Damit kann sie Immobilien zu dem Preis erwerben, auf den sich Käufer und Verkäufer geeinigt haben. Bevor ein Immobiliengeschäft ausgeübt wird, prüft die Verwaltung ob ein Vorkaufsrecht vorliegt und davon Gebrauch gemacht werden soll. Nicht alle Grundstücks- und Immobilienverkäufe sind vom Vorkaufsrecht betroffen.

Es kommt z.B. bei Gemeindebedarfsflächen zum Tragen, wie etwa Schulen oder Rathäuser, aber auch in Sanierungsgebieten. Ferner bei Flächen im unbebauten Außenbereich, wenn der Flächennutzungsplan dort eine Entwicklung zum Wohnungsbau vorsieht, sowie im bebauten Innenbereich, wenn Baulücken den Wohnbauflächen zuzuordnen sind, kann das Vorkaufsrecht Anwendung finden. Viele Immobiliengeschäfte sind deshalb von der neuen Regelung gar nicht betroffen. Insbesondere gibt es kein Vorkaufsrecht der Stadt bei Kauf oder Verkauf von Eigentumswohnungen. Die Verwaltung geht von jährlich circa 8000 Anträgen aus, in den zu prüfen ist, ob ein Vorkaufsrecht vorliegt. Hierbei wird geschätzt, dass es etwa zu 200 Detailprüfungen kommt. Ob das Vorkaufsrecht tatsächlich ausgeübt wird, hängt vom Kaufinteresse der betroffenen Fachdienststellen ab. Damit ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Wiedereinführung des Verfahrens die eingehenden Grundstückskaufverträge bewältigt werden können, ist die Wiedereinführung mit der Schaffung von 7,5 Stellen im Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster verbunden.

Die Stadt Köln hat zum1995 generell auf die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts nach dem Baugesetzbuch, dem Denkmalschutz und dem Wohnungsbau-erleichterungsgesetz verzichtet.

Bis auf wenige Ausnahmen üben alle Städte und Gemeinden das Grundstücks-Vorkaufsrecht aus. Es ist ein gängiges Instrument, gerade in Großstädten wie Hamburg oder Berlin, um der aufkommenden Wohnungsnot entgegen zu wirken.

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