Banken fordern immer häufiger eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis an. Diese Auskunft ist die Voraussetzung für eine Finanzierungszusage seitens der Bank. Baulastenauskünfte sind relevant bei dem Verkauf von Grundstücken und Häusern, bei dem Verkauf von Eigentumswohnungen sind sie im Normalfall nicht nötig.
Was sind Baulasten?
Baulasten sind öffentliche Lasten. Sie sind in einem von der Stadt bzw. Gemeinde geführten Baulastenverzeichnis eingetragen und meist nicht aus dem Grundbuch ersichtlich.
Es handelt sich um eine Verpflichtung des Grundstückseigentümers bestimmte Dinge, das Grundstück betreffend, zu dulden, zu tun oder zu unterlassen.
Beispiele für Baulasten:
- Eintrag von Abstandsflächen: möchte ein Grundstückseigentümer ein Gebäude errichten, ohne die vorgeschriebenen Grenzabstände einzuhalten, kann ihm der Nachbar auf dem eigenen Grundstück eine Baulast bewilligen und somit die Bebauung ermöglichen.
- Fahr-, Geh- und Leitungsrecht: Sollte ein rückwärtiges Grundstück geteilt, verkauft oder bebaut werden, ist die Sicherstellung der Erreichbarkeit des Grundstücks mittels Baulast sicherzustellen.
- zum Nachweis von z.B. Stellplätzen oder Kinderspielflächen können Baulasten eingetragen werden.
Diese Beschränkungen können u.U. den wirtschaftlichen Wert des Grundstücks des Baulastgebers erheblich beeinträchtigen.
Wo bekommen Sie diese Auskunft?
Das Baulastenverzeichnis wird von der zuständigen Stadt oder Gemeinde meist im Bauamt geführt. Eine mündliche Auskunft oder die persönliche Einsichtnahme ist kostenlos.
Die Gebühren für eine schriftliche Auskunft richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührensatzung und können je nach Eintragung zwischen € 10,– und € 150,– variieren.